Energieverbrauchsmeldung nach §18 KlimaG 
Baden-Württemberg

Seit Oktober 2020 sind Städte, Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg gemäß dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (§18 KlimaG BW) verpflichtet, ihre Energieverbräuche zu dokumentieren und diese Informationen an das Land weiterzugeben. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, die Kommunen stärker für den Energieverbrauch zu sensibilisieren und dadurch Kosten sowie Emissionen mehr in den Mittelpunkt zu rücken. Das erweiterte Klimaschutzgesetz hebt hervor, dass ein systematisches Energiemanagement (EMS) die Effizienz verbessern kann und somit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leistet. Die jährliche Erfassung der Daten muss bis zum 30. Juni des Folgejahres über eine vom Land bereitgestellte elektronische Datenbank erfolgen (Kom.EMS).

Die Erfassung der Daten bietet Ihrer Kommune wertvolle Hinweise auf mögliche Energieverbrauchs- als auch Kosteneinsparungen. Während der Dateneingabe erhalten Sie durch einen Vergleich mit Kennwerten direkt eine Einschätzung Ihres Energieverbrauchs sowie erste Anhaltspunkte für Effizienzsteigerungen. Nach der Auswertung aller kommunalen Daten in der Datenbank steht Ihnen zudem eine detaillierte Analyse in Form eines Kommunensteckbriefs zur Verfügung. Dieser Steckbrief zeigt, wie Ihre Liegenschaften im Vergleich zu anderen Kommunen ähnlicher Größe abschneiden.

 

Folgende Daten müssen erfasst werden:

  • die Einwohnerzahl
  • der Endenergieverbrauch
  • die Energieträger
  • die relevanten Bezugsgrößen (z.B. Flächen)

Diese werden für die nachstehende Gebäudekategorien erfasst:

  • Nichtwohngebäude
  • Anlagen zur Wasserversorgung und Wasseraufbereitung
  • Kläranlagen
  • Krankenhäuser und Kliniken
  • Sportplätze
  • Hallen- und Freibäder
  • Straßenbeleuchtungen
  • Wohn-, Alten- und Pflegeheime oder ähnliche Einrichtungen

 

 

 

 

 

 

Die Daten müssen jedes Jahr bis zum 30. Juni erfasst werden!

 

Über die Plattform Kom.EMS können die kommunalen Daten eingetragen und übermittelt werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erfassung Ihrer kommunalen Energieverbräuche nach §18 KlimaG BW

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